7 kehr ausgesetzt, lückenlos umzäunt und die Zufahrt über einen Logenbetrieb eindeutig kontrolliert werden kann» als nicht öffentliche Verkehrsfläche gälten. Als solche wird am Standort Thun nur Schwäbis bezeichnet, alle übrigen Verkehrsflächen gälten als öffentlich (pag. 330). Von der Besprechung «öffentliche/nicht öffentliche Strassen im Sinne des SVG» vom 24. September 2018 liegt sodann das Protokoll (pag. 334 ff.) sowie die Pow- erpoint-Präsentation (pag. 360 ff.) sowie ein Fragekatalog des SVSAA (pag. 354 ff.) vor.