Im Protokoll von Oktober 2018 ist Bezug nehmend auf den Unfall 2017 auf dem Waffenplatz davon die Rede, dass die Abklärungen «in den Bereichen militärischer Strassenverkehr, Werksverkehr und ziviles Strassenverkehrsgesetz» zu Unklarheiten führen würden (pag. 319). Als grundsätzliches Resultat einer Besprechung, die am 31. Oktober 2018 beim SVSAA stattgefundenen habe, ist im Protokoll von November 2018 unter anderem festgehalten, dass, wo nicht «explizit» abgezäunt sei, immer das SVG angewendet werde und insbesondere ein allgemeines Fahrverbot nicht reiche, damit die Verkehrsfläche als nicht öffentlich gelte.