Als Ergebnis dazu ist im Protokoll von September 2018 festgehalten, dass als nicht öffentliche Strassen alle Areale gälten, welche mit einer Eingangskontrolle belegt seien, wie z.B. Schwäbis, AKLA, Kasernen, AAP und AAZ (pag. 318 f.). Im Protokoll von Oktober 2018 ist Bezug nehmend auf den Unfall 2017 auf dem Waffenplatz davon die Rede, dass die Abklärungen «in den Bereichen militärischer Strassenverkehr, Werksverkehr und ziviles Strassenverkehrsgesetz» zu Unklarheiten führen würden (pag.