Akten PEN 15 149] und auf das sich die später erlassenen internen Weisungen auch beziehen [vgl. pag. 329]). Zur Klärung der «seit längerem offenen Fragen» betreffend die Thematik «öffentliche/nicht öffentliche Strassen im Sinne des SVG» fand am 24. September 2018 eine Besprechung mit Vertretern des SVSAA, des Bundesamts für Strassen (ASTRA) sowie von Waffenplatz und ALC Thun statt. Als Ergebnis dazu ist im Protokoll von September 2018 festgehalten, dass als nicht öffentliche Strassen alle Areale gälten, welche mit einer Eingangskontrolle belegt seien, wie z.B. Schwäbis, AKLA, Kasernen, AAP und AAZ (pag.