Der eosinrote militärische Führerausweis behalte aber seine Gültigkeit (pag. 316). Im Juni 2015 («Pz-Rapport») ist festgehalten, dass nur noch Mitarbeiter mit Panzer fahren dürften, die im Besitz des Lastwagenausweises seien. Abklärungen mit dem SVSAA hätten ergeben, dass Panzerfahrten ohne Lastwagenausweis für den internen Werkverkehr rechtens seien. Sobald die schriftliche Stellungnahme des SVSAA dazu vorliege, werde über das Resultat informiert (pag. 317). Die Frage der Öffentlichkeit einzelner Verkehrsflächen des Waffenplatzes wurde vor allem infolge von Strafentscheiden diskutiert.