6 schen Führerausweises als auch die Problematik der Öffentlichkeit einzelner Teile des Waffenplatzes und Areals des ALC Thun bzw. der dortigen Geltung des SVG Thema waren. Zu Ersterem ist im Protokoll von April 2015 mit Hinweis auf Weisungen des SVSAA erwähnt, dass der gelbe militärische Führerausweis ab sofort ungültig sei, weil die Fahrberechtigungskategorien nicht mit den neurechtlichen Fahrzeugkategorien übereinstimmen würden. Der eosinrote militärische Führerausweis behalte aber seine Gültigkeit (pag.