9. Beweismittel 9.1 Die Vorinstanz hat die objektiven und subjektiven Beweismittel korrekt zusammenfassend wiedergegeben (pag. 254 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. 9.2 Der Kammer liegen folgende zusätzliche objektive Beweismittel vor: Auszüge aus den Protokollen der Führungsrapporte des ALC Thun ab Januar 2015 bis Februar 2019, die sich inhaltlich auf die Baustelle Allmendtunnel sowie die sachliche, personelle und örtliche Fahrberechtigung ziviler und/oder militärischer Personen beziehen (pag.