_______ 200_, pag. 177 f.). Gemäss damaligen Pflichtenheft und Stellenbeschreibung hatte er mit den reparierten Panzerfahrzeugen Probefahrten zu unternehmen (pag. 116 und 118 f.). Er verfügte damals wie auch im Tatzeitpunkt nicht über die zivile Führerausweiskategorie C (pag. 58). Am _______ 200_ (Datum) und am _______ 200_ (Datum) absolvierte der Beschuldigte militärische Fahrprüfungen, nachdem er zuvor von seinem Vorgesetzten und damaligen K.________ (Funktion), J.________, auf dem Panzer ausgebildet worden war (vgl. pag. 379, Z. 1–2; pag. 381, Z. 30–31; Aussagen J.________: pag. 217, Z. 34–42; pag. 218, Z. 31– 33).