8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst, dass der Beschuldigte am 10. Mai 2017 auf der Panzerpiste (Allmend) des Waffenplatzes Thun einen Panzer des Typs Leopard 87 lenkte. Konkret unternahm er von der Werkstatthalle herkommend eine Probefahrt und befuhr die Panzerpiste (Rundpiste) entgegen dem Uhrzeigersinn, vorbei an der Baustelle auf Höhe Zollhaus (vgl. den eingezeichneten Verlauf auf dem Arealplan, pag. 163; pag. 380, Z. 9). Auf der Rückfahrt ereignete sich bei ebendieser Baustelle eine Streifkollision mit dem von I.____