7. Anklagesachverhalt und Beweisergebnis der Vorinstanz Im Strafbefehl vom 9. November 2017, der vorliegend als Anklageschrift fungiert (vgl. Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO), wird dem Beschuldigten unter anderem Fahren ohne Berechtigung im Sinne von Art. 95 Abs. 1 Bst a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) vorgeworfen, begangen indem er am 10. Mai 2017 auf der