4. Anträge der Verteidigung Nachdem sich der Beschuldigte nicht mit dem seitens der Verfahrensleitung in Aussicht gestellten schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt hatte (Schreiben vom 14. Februar 2019, pag. 304), wurde Termin zur oberinstanzlichen Verhandlung auf den 21. Juni 2019 angesetzt (pag. 306). In der Verhandlung beantragte die Verteidigung, der Beschuldigte sei vom Vorwurf des Fahrens ohne Berechtigung, angeblich begangen am 10. Mai 2017 auf der Panzerpiste des Waffenplatzes Thun, freizusprechen und die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen (pag. 383).