2 che auf das Verfahren PEN 17 445 und die Verfahren der beigezogenen Akten PEN 13 120 und PEN 15 149 des Regionalgerichts Oberland Bezug nehmen (pag. 289 f.). Mit begründetem Beschluss vom 23. Januar 2019, auf den verwiesen wird, wies die Kammer die Beweisanträge ab (pag. 300 ff.). Mit Eingabe vom 11. Juni 2019 stellte die Verteidigung weitere Beweisanträge, unter anderem beantragte sie die Einvernahme von C.________ und D.________ als Zeugen (pag.