3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verteidigung beantragte in der Berufungserklärung die Einvernahme von G.________ sowie von H.________ als Zeugen. Weiter beantragte sie, es seien diverse Unterlagen beim Armeelogistikcenter Thun (ALC-T) zu edieren, nämlich zum einen sämtliche Führungsrapporte des ALC-T ab Januar 2015 bis heute, allenfalls mit Einschränkung, und zum anderen sämtliche Dokumente und Dateien, wel-