2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Fürsprecherin B.________, mit Eingabe vom 4. Oktober 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 236). Die schriftliche Urteilsbegründung (pag. 248 ff.) wurde den Parteien mit Verfügung vom 10. Dezember 2018 zugestellt (pag. 280). Die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 30. Dezember 2018 (pag. 288 ff.) ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein. Darin beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf den Schuldspruch gemäss Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs.