231 und 231.1). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 10. Mai 2017 auf dem Waffenplatz (Panzerpiste) in Thun. Sie verurteilte ihn gestützt auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 800.00, unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage, sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden, auf CHF 1'733.35 bestimmten Verfahrenskosten (Ziff.