1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 24. September 2018 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht, nachfolgend: Vorinstanz) den Beschuldigten/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen am 10. Mai 2017 auf dem Waffenplatz in Thun, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 2'649.05 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf CHF 866.65 bestimmten Verfahrenskosten an den Kanton Bern (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 231 und 231.1).