unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00 (ohne die Kosten der amtlichen Verteidigung) an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung von total CHF 200.00 an A.________ für seine Aufwendungen aus der Beteiligung am Strafverfahren im erstinstanzliche Verfahren (Art. 429 StPO), unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger von A.________, Rechtsanwalt B.________, im oberinstanzlichen Verfahren gemäss Ziff. II. nachfolgend. II. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: