ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ auf die Geltendmachung der Differenz zum vollen Honorar verzichtet. 6 IV. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz, angeblich begangen am 3. April 2018 an der C.________(Strasse) in D.________(Ort) wird infolge Verletzung des Anklagegrundsatzes eingestellt, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘120.00 an den Kanton Bern,