In seiner Berufungsbegründung vom 31. Mai 2019 stellte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 162): «1. Der Berufungsführer sei in Gutheissung der Berufung vom Vorwurf der Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz freizusprechen. 2. Eventualiter: Das Urteil des Regionalgerichts Oberland, Einzelgericht, vom 8. November 2018 (PEN 18 313), sei aufzuheben und die Sache sei zur Fällung eines neuen Urteils zurückzuweisen. 3. Die Kosten des Verfahrens inkl. der zu genehmigenden Kostennote der amtlichen Verteidigung seien dem Kanton aufzuerlegen.»