5. Anträge der Parteien Aus den Eingaben des Beschuldigten vom 9. Dezember 2018 (Bestätigung der Berufungsanmeldung) und vom 21. Dezember 2018 (Berufungserklärung; vgl. hierzu auch Verfügung vom 09.01.2019, pag. 121 ff.) geht deutlich hervor, dass der Beschuldigte mit dem erstinstanzlichen Urteil vom 9. November 2018 nicht einverstanden ist. Rechtsanwalt B.________ ergänzte in seiner Eingabe vom 31. Januar 2019, dass der Beschuldigte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Bern von Schuld und Strafe freizusprechen sei (pag. 142). In seiner Berufungsbegründung vom 31. Mai 2019 stellte Rechtsanwalt B.___