1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 9. November 2018 der Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz, begangen am 3. April 2018 an der C.________ (Strasse) in D.________ (Ort), durch Verweigerung der Adressangabe, schuldig (pag. 84). Es verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Busse von CHF 100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festgesetzt wurde. Weiter auferlegte es ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘120.00 (pag. 85).