74 X. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 29. August 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen 1. im Juli/August 2013 in H.________(Ortschaft), zum Nachteil von C.________, 2. im März/April 2014 in H.________(Ortschaft), zum Nachteil von C.________, 3. am 1. Januar 2015 in H.________(Ortschaft), zum Nachteil von C.________,