50. DNA und übrige biometrische erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________, .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird ebenfalls vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).