73 49.2.3 Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers wird für das oberinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Honorarnote vom 16. Dezember 2019 (pag. 977 f.) auf CHF 6‘451.45 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 6‘451.45 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___