_ reichte mit Schreiben vom 11. Dezember 2019 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein (pag. 880 ff.). Darin beantragte sie, es sei ihr für das Berufungsverfahren und rückwirkend für das erstinstanzliche Verfahren das Recht der unentgeltlichen Rechtspflege zu erteilen (pag. 880). Das Gesuch wurde den anderen Parteien mit Verfügung vom 12. Dezember 2019 zugestellt und diesen in Aussicht gestellt, dass sie zu Beginn der Berufungsverhandlung die Gelegenheit erhalten werden, sich zum Gesuch zu äussern. Sodann wurde festgehalten, dass über das Gesuch anlässlich der Berufungsverhandlung entschieden werde (pag. 924).