71 49.1.4 Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ Für das erstinstanzliche Verfahren (inkl. Untersuchung) machte Rechtsanwalt D.________ einen Zeitaufwand von 91.83 Stunden geltend (pag. 673). Die von Rechtsanwalt D.________ für das erstinstanzliche Verfahren geltend gemachte Entschädigung wurde mit separatem Beschluss vom 14. Januar 2020 festgelegt (pag. 1046 ff.). Die Kammer erachtete für das erstinstanzliche Verfahren insgesamt 70 Stunden als notwendigen, angemessenen und verhältnismässigen Zeitaufwand.