70 49.1 Erstinstanzliche Verfahren 49.1.1 Amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin AM.________ (PEN 16 998) Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin AM.________ bis 2. Mai 2017 wurde von der Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 8. Mai 2017 (pag. 478 f.) auf CHF 6‘306.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festgelegt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für dieses erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 6‘306.45 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin AM.