69 Übergriffen im Rahmen der Massage durch den Beschuldigten ohne nennenswerte Möglichkeit der Gegenwehr ausgeliefert war. Der Beschuldigte ist folglich zur Bezahlung von CHF 332.40 Schadenersatz und zur Bezahlung von CHF 2‘000.00 Genugtuung, beides zuzüglich 5% Zins seit dem 1. Februar 2018, an die Privatklägerin 2 zu verurteilen. VIII. Kosten und Entschädigung