Aufgrund der Bestätigung der erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Schändung und mehrfacher Vergewaltigung ist auch die Beurteilung der Zivilklage dem Grundsatze nach und deren Verweisung auf den Zivilweg für die vollständige Beurteilung zu bestätigen. Eine frankenmässige Beurteilung ist wegen des vorliegend im Berufungsverfahren zu beachtenden Verschlechterungsverbots ohnehin ausgeschlossen. Der Beschuldigte ist mithin zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 14. Februar 2014 an die Privatklägerin 1 zu verurteilen.