Die Höhe der Genugtuung von CHF 15‘000.00 erscheint den konkreten Umständen sowie mit Blick darauf, dass Genugtuungen bei Schuldsprüchen wegen Vergewaltigung mehrheitlich im Bereich von CHF10‘000.00 bis CHF 20‘000.00 angesetzt werden, angemessen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6S.334/2003 vom 10. Oktober 2003 E. 5.2; HÜTTE, Lässt sich Genugtuung (als Folge von Sexualdelikten) berechnen? Have 2004, S. 226 ff.; HÜT- TE/DUKSCH, Die Genugtuung, Eine tabellarische Übersicht über Gerichtsentschei-