46. Zivilklage der Privatklägerin 1 Rechtsanwalt D.________ stellte namens der Privatklägerin 1 im Zivilpunkt die folgenden Anträge (pag. 982 f): Es sei die Ziffer IV.1 des erstinstanzlichen Urteils zu bestätigen und der Beschuldigte/Berufungsführer zu verurteilen, der Straf- und Zivilklägerin 1 eine Genugtuung von CHF 15‘000.— nebst Schadenszins zu 5% ab 14. Februar 2015 zu bezahlen. Es seien die Ziffern IV.2 und IV.3 des erstinstanzlichen Urteils zu bestätigen und die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ betreffend Schadenersatz ohne Ausscheidung von Kosten dem Grundsatz nach gutzuheissen.