Im Falle des Beschuldigten liegen die Voraussetzungen für eine Ausschreibung im SIS vor. Diese ist somit anzuordnen. VII. Zivilpunkt 45. Allgemeines Für die theoretischen Grundlagen zum Schadenersatz und der Genugtuung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanzen I und II verwiesen werden (pag. I/767 f.; pag. II/532 f.).