66 ber 2017 hielt sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt in Ägypten auf (pag. 593). Aus dem Leumundsbericht geht sodann hervor, dass der Beschuldigte sein Heimatland mit seiner Frau und deren Eltern letztmals im April 2019 besuchte (pag. 893). In der Schweiz verfügt der Beschuldigte nicht über viele Bekannte oder einen Freundeskreis (pag. 873). Seinen Angaben zufolge besitzt er Freunde in Ägypten, mit denen er allerdings nur wenig Kontakt habe. Seine Verwandtschaft lebt in Ägypten.