__ einen Master in Sportwissenschaften (pag. 872). Aktuell geht er keiner Arbeitstätigkeit nach (pag. 872), was er anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte. Er habe einen Taxiführerschein machen wollen, um sein Studium zu finanzieren. Sie hätten ihm die Bewilligung aufgrund des laufenden Verfahrens jedoch nicht erteilt (pag. 947, Z. 17 f.). Aus dem Leumundsbericht vom 21. November 2019 geht hervor, dass der Beschuldigte eine Schulterfraktur erlitt, unter welcher er trotz Physiotherapie und medikamentöser Behandlung immer noch leidet (pag. 873). Darüber hinaus war er bei Frau AK.