Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er mit AL.________ verheiratet und sie im vierten Monat schwanger sei. Er ergänzte, dass diese als Lehrerin arbeite und sie sich in deutscher Sprache unterhalten würden (pag. 947, Z. 24-38). Der Beschuldigte verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B, welche bis zum 9. Mai 2018 gültig war (pag. 871). Ein Verfahren um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist beim Staatssekretariat für Migration hängig (pag. 875). Der Beschuldigte absolviert an der Universität AP.________ einen Master in Sportwissenschaften (pag.