Der Beschuldigte lernte die Privatklägerin 1 im April 2012 in Ägypten kennen. Im Sommer 2012 kam er erstmals zu ihr in die Schweiz und ging anschliessend wieder zurück nach Ägypten, um im Oktober 2012 erneut in die Schweiz zu reisen (pag. 48, Z. 41-43). Am 10. Juni 2013 heirateten sie in I.________ (Ortschaft). Ab Februar 2015 lebten sie getrennt (pag. 55, Z. 64). Die kinderlose Ehe wurde am 7. Juli 2017 geschieden (pag. 872). Seit Anfang 2017 ist der Beschuldigte nun mit AL.________ liiert, welche er am 20. Juli 2018 heiratete (pag. 872). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er mit AL.