42. Grundlagen Am 1. Oktober 2016 sind in Umsetzung der Art. 121 Abs. 3 bis 6 der Bundesverfassung (BV; SR 101; «Ausschaffungsinitiative») die neuen Bestimmungen zur Landesverweisung in Art. 66a ff. aStGB in Kraft getreten. Zum anderen zählt die sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) zu denjenigen strafbaren Verhaltensweisen, welche unter Vorbehalt der Anwendung der strafrechtlichen Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 StGB) heute eine obligatorische Landesverweisung nach sich ziehen (Art. 66a Abs. 1 lit.