Gemeinsam würden sie Deutsch sprechen. Abschliessend führte der Beschuldigte aus, dass seine Ehefrau im vierten Monat schwanger sei (pag. 947, Z. 23-41). Aus dem Leumundsbericht ergibt sich, dass der Beschuldigte keiner Arbeit nach geht (pag. 872). Finanziell wird er von seiner zweiten Ehefrau unterstützt (pag. 873). Diese generiert monatlich ein Netto-Einkommen von CHF 3‘000.00 (pag. 876). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 878).