Sodann bestätigte der Beschuldigte die Richtigkeit des Leumundsberichts (pag. 947, Z. 13 f.). Ergänzend führte er aus, dass er den Taxiführerschein gemacht habe, um weiter studieren zu können. Aufgrund des vorliegenden Verfahrens sei ihm jedoch die Bewilligung nicht erteilt worden (pag. 947, Z. 16-18). Es treffe zu, dass er mit AL.________ verheiratet sei. Diese arbeite in einer Schule als Lehrerin. Der Beschuldigte sagte auf entsprechende Vorhalte hin, dass sie nur ein paar Worte Arabisch spreche. Er sei mit ihr nach Hause, nach Ägypten, gegangen, wo sie versucht habe, mit seinen Eltern zu sprechen. Gemeinsam würden sie Deutsch sprechen.