an. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er gestresst sei, da es viele Probleme gebe, weshalb er sich nicht auf das Studium konzentriere könne (pag. 946, Z. 18 f.). Er sei nach wie vor bei Frau AK.________ vom psychiatrischen ambulanten Dienst des Spitals J.________(Ortschaft) in Behandlung, wobei er sie nicht oft aufsuche. Zuvor sei er wöchentlich bei ihr gewesen. Er nehme auch Medikamente, da er nicht habe schlafen können. Der Hauptgrund für die Therapie bei Frau AK.________ seien die im vorgeworfenen Vorfälle (pag. 946, Z. 24-40). Sodann bestätigte der Beschuldigte die Richtigkeit des Leumundsberichts (pag.