38. Asperation für den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung vom 19. Dezember 2017 Der Beschuldigte verletzte das betroffene Rechtsgut der sexuellen Integrität in erheblichem Masse. Die Privatklägerin 2 buchte im Spa Bereich des Hotels L.________ ein sog. Detox-Programm revitalisierend. Während dieser zu Entspannung und Erholung angedachten Session kam es zum zweifachen vaginalen Einführen der Finger durch den Beschuldigten. Des Weiteren massierte er die nackten Brüste der Privatklägerin 2 dahingehend, als dass er mit seinen Händen je eine Brust packte, diese hart zusammendrückte und richtiggehend knetete.