Es ist besonders verwerflich, dass der Beschuldigte vertrauensbildend den Waldweg mit dem Opfer zuerst mehrfach ohne Übergriffe entlang ging und vertrauenserweckend auf das Opfer einredete und das insoweit aufgebaute Vertrauen in der Folge zur Begehung des sexuellen Übergriffs ausnutzte. Hinzu kommt, dass es der Beschuldigte nicht bei einer flüchtigen sexuell motivierten Berührung beliess, sondern in einem Akt – trotz den Umständen angemessener und dem Opfer möglichen und zumutbaren Gegenwehr – nacheinander verschiedenartig und an unterschiedlichen Körperstellen auf das Opfer sexuell nötigend einwirkte.