36. Asperation für den Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung vom 1. Januar 2015 Die Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen eine Strafe von 60 Strafeinheiten für einen Referenzsachverhalt vor, in welchem der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch und muss ambulant im Spital behandelt werden bei einer Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen (S. 46).