Es bleibt mithin bei einem Verschulden im leichten Bereich. Für die einzelne Schändung erscheint eine Strafe von jedenfalls 10 Monaten als verschuldensadäquat, was insgesamt einer Strafe von 30 Monate entspricht. Davon sind 20 asperierend zu berücksichtigen, so dass die Strafe von 30 Monaten auf 50 Monate zu erhöhen ist.