Weiter schob er seine Hand unter ihr T-Shirt und presste sein erigiertes Glied von hinten an ihr Gesäss. Für die Beurteilung, ob eine sexuelle Handlung in Bezug auf den konkreten Tatbestand gegeben ist, ist auf die Umstände des Einzelfalles und die persönlichen Beziehungen der Beteiligten abzustellen. Namentlich sind Altersdifferenz, Ort der Tathandlung, Dauer und Intensität der Einwirkung, die Unüblichkeit bzw. Alltäglichkeit der Handlung sowie das Abwehrverhalten bzw. Bemühen des Opfers zu berücksichtigen (MAIER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, N. 33 zu