31. Sexuelle Nötigung 31.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand In Bezug auf den Tatbestand der sexuellen Nötigung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz I und der Vorinstanz II verwiesen werden (pag. I/758 f., S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. II/522 f., S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 31.2 Subsumtion (Sexuelle Nötigung z.N. des Opfers) Vorliegend gilt es die gesamten objektiven Umstände des sexuellen Übergriffs zu berücksichtigen. Bereits im Restaurant V.________ kam es zu ersten Annäherungsversuchen und unsittlichen Berührungen durch den Beschuldigten.