30. Einfache Körperverletzung 30.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand In Bezug auf den Tatbestand der einfachen Körperverletzung kann ebenfalls zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz I verwiesen werden (pag. I/753 ff., S. 42 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 30.2 Subsumtion Wie die Vorinstanz I richtig feststellte, stellen die Verletzungen der Privatklägerin 1 nicht mehr nur eine vorübergehende, harmlose Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und des gesundheitlichen Wohlbefindens der Privatklägerin 1 dar.