28. Vergewaltigung 28.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand In Bezug auf den Tatbestand der Vergewaltigung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz I verwiesen werden (pag. I/756f., S. 45 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend zu den Ausführungen der Vorinstanz I ist festzuhalten, dass die Tatbestandsvariante des Unter-Druck-Setzens klarstellt, dass sich die Ausweglosigkeit der Situation auch ergeben kann, ohne dass der Täter eigentliche Gewalt anwendet.