Die gesagten Umstände (die Türe schliessen, das Licht ausschalten, Kerzenlicht, komplettes Entfernen der Decke, aggressives Kneten der Brüste, mehrfach das Tuch in die Unterhosen stossen, das Öffnen eines Beines nach aussen, das Drücken der Hüfte gegen das Gesicht der Privatklägerin 2, das Spielen mit der Unterwäsche, die mehrfache Frage nach dem Ausziehen-Dürfen der Unterwäsche, das Nach-Unten-Drücken) lassen keinen anderen Schluss zu. Dies ist auch nicht auf mangelnde Massagekenntnisse zurück zu führen, sondern es handelt sich in höchstem Masse um ein unprofessionelles Verhalten.