Er erklärte, dass er sich vorstellen müsse und es finde ein kurzes Gespräch statt. Der Kunde werde nach seiner Gesundheit und allfälligen Allergien gefragt (pag. I/26-30). Auf Vorhalt, dass der Vorwurf anders laute und er sich an der Privatklägerin 2 sexuell vergangen haben solle, antwortete der Beschuldigte, dass sie den Kunden viel fragen. Sie würden auch danach fragen, ob das Licht gut sei. Anschliessend werde dem Kunden eine Wegwerfunterhose übergeben. Während sich der Kunde umziehe, gehe er nach draussen. Anschliessend komme er zurück in den Raum und arbeite normal (pag. I/950, Z. 32-36).